Die Verfassung von Bayern ist in vier Hauptteile gegliedert. Der erste Hauptteil, Aufbau und Aufgaben des Staates, hat neun Artikel. Sie lauten "Die Grundlagen des Bayerischen Staates", "Der Landtag", "Der Senat", "Die Staatsregierung", "Der Verfassungsgerichtshof", "Die Gesetzgebung", "Die Verwaltung", "Die Rechtspflege", "Die Beamten". Der zweite Hauptteil sind die Grundrechte und Grundpflichten. Der dritte Hauptteil, das Geminschaftsleben, hat drei Artikel. Sie lauten "Ehe und Familie", "Bildung und Schule, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der kulturellen Überlieferung", "Religion und Religionsgemeinschaft". Der vierte Hauptteil ist Wirtschaft und Arbeit. Er hat vier Artikel. Sie lauten "Die Wirtschaftsordnung", "Das Eigentum", "Die Landwirtschaft", "Die Arbeit".
Gathering - 2. Okt, 11:53
Die Verfassung von Schleswig-Holstein ist seit dem 13.6.1990 in Kraft. Sie umfasst ca.60 Artikel. Sie gliedert sich in 9 Abschnitte, sie lauten wie folgt: "Land und Volk", "der Landtag", "die Landesregierung", "Gesetzgebung", "Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid", "Rechtsprechung", "die Verwaltung", " das Haushaltswesen", "Übergangs- und Schlussbestimmungen".
Gathering - 2. Okt, 11:42
Es gibt keine Gesamtdeutsche Verfassung ,sondern jedes Bundesland hat eine eigene Verfassung, diese werden Landesverfassungen genannt. In Ost-Deutschland gibt es Soziale Grundrechte die jedoch nicht vor Gericht einklagbar sind.
Zitat von wikipedia.org zum Thema Verfassung in Deutschland:
"
Für die Bundesrepublik Deutschland gibt es das Grundgesetz; da die einzelnen Bundesländer eigene Staaten sind (Kennzeichen: Staatsvolk, Staatsgewalt und Staatsgebiet),
hat jedes Land seine eigene individuelle (Landes-)Verfassung. Jedoch muss diese Verfassung den „Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne [des] Grundgesetzes entsprechen“ – Artikel 28 Absatz 1 Grundgesetz"
Weitere Infos findet ihr unter Wikipedia.org
Einfacher gesagt hat jedes Bundesland eine eigene Verfassung die jedoch müssen diese den Grundzügen des Grundgesetztes entsprechen.
Dieses findet ihr hier:
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/
Gathering - 26. Sep, 09:13