Landesverfassung von Schleswig-Holstein

Die Verfassung von Schleswig-Holstein ist seit dem 13.6.1990 in Kraft. Sie umfasst ca.60 Artikel. Sie gliedert sich in 9 Abschnitte, sie lauten wie folgt: "Land und Volk", "der Landtag", "die Landesregierung", "Gesetzgebung", "Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid", "Rechtsprechung", "die Verwaltung", " das Haushaltswesen", "Übergangs- und Schlussbestimmungen".

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